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VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14 Ge |
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Waffenrecht
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Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen Trunkenheit
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11
Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol …
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Dies hindert eine Berücksichtigung einer Alkoholisierung im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG jedoch nicht, wenn zu der Alkoholisierung weitere Tatsachen hinzutreten, die zusammen mit der Alkoholisierung ein spezifisch waffenrechtlich bedenkliches Verhalten ergeben (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - zitiert nach Juris).Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83).
- BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83). - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83).
- VG Gera, 13.04.2015 - 2 K 1074/14
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Ein Eilverfahren gegen den Sofortvollzug des Bescheides blieb erfolglos (Beschluss vom 28. April 2014 - 2 E 284/14 Ge - ).Bezüglich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Gerichtsakte des Verfahrens 2 E 284/14 Ge sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen.
Im Beschluss vom 28. April 2014 2 E 284/14 Ge - hat die Kammer ausgeführt: "Die Tatsache, die diese Annahme rechtfertigt, sieht die Antragsgegnerin zu Recht darin, dass das Mitführen einer Waffe bei einer Autofahrt in stark alkoholisiertem Zustand die Prognose rechtfertigt, dass der Antragsteller unzuverlässig i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist.
- VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15
Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren; …
Dies legt die Annahme nahe, dass Personen, die mit einer BAK im hier relevanten Bereich von mindestens 1, 1 Promille ein Fahrzeug führen, mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen (so bei BAK von 1, 39 Promille VG Gera, Beschluss v. 28.4.2014 - 2 E 284/14 - in juris).